6. September 2026: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – was Wähler über das Wahlsystem wissen sollten

Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Das Verfahren ähnelt der Bundestagswahl, gibt den Bürgern aber an einigen entscheidenden Stellen mehr Einfluss auf ihre direkt gewählten Abgeordneten. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

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6. September 2026: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – was Wähler über das Wahlsystem wissen sollten

Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Beim Wahlsystem gibt es einige Unterschiede zur Bundestagswahl. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Wenn bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September um 18 Uhr die Wahllokale schließen, richtet sich der Blick auf die ersten Prognosen: Wie stark werden die Parteien künftig im Parlament in Magdeburg vertreten sein? Welche Direktkandidaten ziehen ein? Und wie viele Abgeordnete werden am Ende insgesamt einen der begehrten Sitze im Parlament am Domplatz erhalten?

Vor allem die Bewohner der 41 Wahlkreise werden die Hochrechnungen aufmerksam verfolgen – doch auch in ganz Deutschland dürfte das Ergebnis Interesse wecken. Wegen des starken Zuspruchs für die AfD in dem ostdeutschen Bundesland gilt die Abstimmung als richtungsweisend. Sie könnte zeigen, wie groß die Distanz vieler Bürger zu den etablierten Parteien inzwischen ist.

Landtag wird alle fünf Jahre gewählt

Insgesamt ähnelt das Wahlsystem dem Verfahren bei Bundestagswahlen. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede. Der erste betrifft die Länge der Wahlperiode: Im Bund wird alle vier Jahre gewählt, in Sachsen-Anhalt dagegen nur alle fünf Jahre. Damit haben die Bürger seltener die Gelegenheit, die politische Richtung ihres Landes zu korrigieren.

Wie bei der Bundestagswahl haben die Wähler in Sachsen-Anhalt zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie die Direktkandidaten. Die Zweitstimme gilt den Landeslisten und entscheidet darüber, wie viele Sitze die Parteien im Landtag erhalten.

Gewählt ist gewählt – das gilt auch für die Direktkandidaten

Die Kandidaten, die am 6. September in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen gewinnen, ziehen direkt in das Landesparlament ein. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Bundestagswahl. Dort kann es vorkommen, dass der Gewinner eines Wahlkreises nicht in das Parlament in Berlin einzieht, wenn seine Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält.

Auf Bundesebene soll letztlich das Stimmenverhältnis die Zusammensetzung des Parlaments bestimmen. Die entsprechende Reform stärkte die Parteien und schwächte die direkt gewählten Abgeordneten – ein Schritt, der viel Kritik hervorgerufen hat. Für viele Bürger ist nur schwer nachvollziehbar, weshalb ein Kandidat trotz eines Sieges im eigenen Wahlkreis leer ausgehen kann.

Allerdings begrenzt das neue Wahlrecht im Bund die Zahl der Mandate zugleich auf 630. Die Volksvertretung soll damit nicht weiter wachsen, wie es früher der Fall war, als sich zeitweise mehr als 730 Parlamentarier unter der Reichstagskuppel versammelten.

In Sachsen-Anhalt gilt dagegen weiterhin die Regel, die früher auch im Bund angewendet wurde: Alle Gewinner der Direktmandate erhalten ihren Sitz im Parlament. Damit das Stimmenverhältnis der Parteien am Ende dennoch aufgeht, kann es Ausgleichs- und Überhangmandate geben. Der Landtag in Magdeburg könnte deshalb mehr Mitglieder als die vorgesehenen 83 haben.

Fünf-Prozent-Hürde ohne Ausnahme in Sachsen-Anhalt

Ein weiterer Unterschied zwischen der Wahl in Sachsen-Anhalt und der Bundestagswahl ist die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, um in den Landtag einzuziehen.

Eigentlich sollte diese strikte Regelung auch im Bund gelten. Darüber kam es jedoch zu einem juristischen Streit, der bis vor das Bundesverfassungsgericht führte. Deshalb gilt dort übergangsweise die sogenannte Grundmandatsklausel: Holt eine Partei bei der Bundestagswahl drei Direktmandate, zieht sie entsprechend der Stärke ihrer Zweitstimmen in das Parlament ein – auch dann, wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.